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   BVerwG, 19.05.1989 - 8 C 11.89   

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https://dejure.org/1989,8315
BVerwG, 19.05.1989 - 8 C 11.89 (https://dejure.org/1989,8315)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1989 - 8 C 11.89 (https://dejure.org/1989,8315)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1989 - 8 C 11.89 (https://dejure.org/1989,8315)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1989 - 8 C 11.89
    Ferner gehören zur schlüssigen Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch Ausführungen darüber, was der Kläger im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte (vgl. Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG VII CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23 S. 1 sowie Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 S. 7 und vom 11. Januar 1985 - BVerwG 7 C 74.82 - NVwZ 85, 341 ).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1989 - 8 C 11.89
    Ferner gehören zur schlüssigen Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch Ausführungen darüber, was der Kläger im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte (vgl. Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG VII CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23 S. 1 sowie Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 S. 7 und vom 11. Januar 1985 - BVerwG 7 C 74.82 - NVwZ 85, 341 ).
  • BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82

    Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1989 - 8 C 11.89
    Ferner gehören zur schlüssigen Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch Ausführungen darüber, was der Kläger im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte (vgl. Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG VII CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23 S. 1 sowie Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 S. 7 und vom 11. Januar 1985 - BVerwG 7 C 74.82 - NVwZ 85, 341 ).
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 1.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Ladungsfrist - Abkürzung - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1989 - 8 C 11.89
    Der Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs gebietet, den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu äußern (vgl. Urteil vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 1.13 - NJW 1985, 340 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 03.01.2013 - 8 C 1.13

    Einstellung eines Revisionsverfahrens nach Zurücknahme der Revision

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1989 - 8 C 11.89
    Der Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs gebietet, den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu äußern (vgl. Urteil vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 1.13 - NJW 1985, 340 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 8 C 67.88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Rüge

    Zur schlüssigen Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gehören auch Ausführungen darüber, was der Kläger im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte und daß die beabsichtigten Ausführungen zur weiteren Klärung des von ihm geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG VII CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23 S. 1 sowie Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26 S. 7 und vom 11. Januar 1985 - BVerwG 7 C 74.82 - NVwZ 1985, 341 [BVerwG 11.01.1985 - 7 C 74/82] und Beschlüsse vom 28. April 1989 - BVerwG 8 C 64.88 - und 19. Mai 1989 - BVerwG 8 C 11.89 -).
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